Leistungsschutzrechte / GVL
Auch Hersteller und Interpreten haben Rechte an den von Ihnen festgelegten (interpretierten) Werken.
z.B. Psycho-Sound Records = LC-01841
Sollen also Tonträger z.B. vom Rundfunk gesendet werden, gilt durch den Aufdruck des Labelcodes das Senderecht als erteilt. Die Rundfunkanstalt wird in Ihrem Sendebericht den Labelcode zur Verrechnung mit der GVL benutzen.
Was ist nun für den Auftraggeber einer Vervielfältigung von Tonträgern zu beachten?
a.)
Besitzen Sie ein eigenes Label, verwenden Sie natürlich Ihren eigenen Labelcode (die Anmeldung eines Labels kann leider erst nach der Veröffentlichung der ersten Produktion beantragt werden, die dann jedoch keinen Labelcode tragen kann).
b.)
Sollten Sie nicht auf ein eigenes Label zurückgreifen können, stellt Ihnen IDN kostenfrei den Labelcode 01841 für die bei uns hergestellten Tonträger zur Verfügung. In diesem Fall übernimmt IDN auch die(Pflicht-) Bemusterung des Deutschen Musik- und des Rundfunkarchivs mit 3 Exemplaren des Tonträgers. Für dieses Verfahren ist es unerläßlich, die Leistungsschutzrechte für die mit unserem Labelcode versehenen Tonträger, auf Psycho-Sound Records zu übertragen (denn genau das besagt der Labelcode). Da eine eventuelle Ausschüttung der GVL (ca. 1,60 €/Sendeminute) an das Label nicht nach Interpreten oder Titeln aufgeschlüsselt wird, ist eine Auskehrung an den Auftraggeber nicht möglich und bleibt daher Eigentum von Psycho-Sound Records.
c.)
Wenn Sie sich entschließen, Rundfunkanstalten mit Ihren Tonträgern ohne Labelcode zu bemustern, sollten Sie jeweils einen Sendevertrag abschließen bzw. eine Sendefreigabe beilegen.
Achtung! Die Verwendung eines Labelcodes garantiert nicht die Sendung in Rundfunk oder TV, erleichtert aber den entsprechenden Redakteuren die Durchführung und Abrechnung und ist somit praktisch ein Muss.
Besitzen Sie ein eigenes Label, verwenden Sie natürlich Ihren eigenen Labelcode (die Anmeldung eines Labels kann leider erst nach der Veröffentlichung der ersten Produktion beantragt werden, die dann jedoch keinen Labelcode tragen kann).
b.)
Sollten Sie nicht auf ein eigenes Label zurückgreifen können, stellt Ihnen IDN kostenfrei den Labelcode 01841 für die bei uns hergestellten Tonträger zur Verfügung. In diesem Fall übernimmt IDN auch die(Pflicht-) Bemusterung des Deutschen Musik- und des Rundfunkarchivs mit 3 Exemplaren des Tonträgers. Für dieses Verfahren ist es unerläßlich, die Leistungsschutzrechte für die mit unserem Labelcode versehenen Tonträger, auf Psycho-Sound Records zu übertragen (denn genau das besagt der Labelcode). Da eine eventuelle Ausschüttung der GVL (ca. 1,60 €/Sendeminute) an das Label nicht nach Interpreten oder Titeln aufgeschlüsselt wird, ist eine Auskehrung an den Auftraggeber nicht möglich und bleibt daher Eigentum von Psycho-Sound Records.
c.)
Wenn Sie sich entschließen, Rundfunkanstalten mit Ihren Tonträgern ohne Labelcode zu bemustern, sollten Sie jeweils einen Sendevertrag abschließen bzw. eine Sendefreigabe beilegen.
Achtung! Die Verwendung eines Labelcodes garantiert nicht die Sendung in Rundfunk oder TV, erleichtert aber den entsprechenden Redakteuren die Durchführung und Abrechnung und ist somit praktisch ein Muss.

