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Begriff Definition
GEMA

Urheberrechte / GEMA

Komponisten und Texter sind Urheber an ihren Werken. Für Urheber besteht  die Möglichkeit sich gegenüber Dritten durch die GEMA vertreten zu lassen. Hierzu ist es notwendig, Mitglied der GEMA zu werden und ihr die zu schützenden Werke mit Titel und Dauer anzugeben (Werkanmeldung).

Diese Beauftragung der GEMA zur Wahrnehmung der Urheberrechte kann nur durch den Komponisten oder Texter oder einem beauftragten Verlag vorgenommen werden. 
Die GEMA überwacht für Ihre Mitglieder die Verwendung gemeldeter Werke bei der Herstellung und Sendung von Tonträgern sowie deren öffentliche Aufführung. Sie erhebt in diesen Fällen Gebühren, die nach Abzug von Verwaltungskosten den Urhebern zufließen.

Eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der GEMA besteht nicht. Sollte es also nur darauf ankommen, bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten das Urheberrecht  nachweisen zu können, empfiehlt sich die Hinterlegung der Werke (in Form  von Noten und Tonträgern) bei einem Rechtsanwalt. Auch die Versendung der Werke an sich selbst (per Einschreiben in einem versiegelten Umschlag) erleichtert den Nachweis der Urheberschaft. 

Die Herstellung von Tonträgern unterliegt jedoch der GEMA-Meldepflicht (Vervielfältigungsmeldung). Für die Meldung liegen bei uns vorgefertigte Formulare bereit, bei deren ausfüllen wir Ihnen gerne behilflich sind.

Um die Meldung  durchführen zu können, werden folgende Angabe benötigt:   1. eine Liste der Original-Werktitel  (z.B. Name des Songs) 2. deren Titeldauer 3. den Namen des Komponisten 4. den Namen des Texters 5. gegebenenfalls den Bearbeiter und Verlag 6. Anzahl der Tonträger für Promotionzwecke 7. Endverbraucher- bzw. Händlerabgabepreis für die restlichen Tonträger (exkl. MwSt) 8. Besetzung / Instrumentierung

Sie erhalten dann nach eine Rechnung der GEMA (kann mehrere Wochen dauern). Wenn alle Titel lizenzpflichtig sind, entspricht diese z.B. für Promotion-LP-CDs der GEMA-Mindestvergütung von € 0,6199. Bei einem Großhändlerabgabepreis von  € 4,60 zzgl. MwSt. ergeben sich ebenfalls € 0,6199.

Sollten sie die Vervielfältigungsmeldung  selbst vornehmen, brauchen wir eine Freistellung für das Preßwerk (wird Ihnen von der GEMA nach vorgenommener korrekter Anmeldung binnen 48 Stunden zugesandt). 

Die Mindestlizenz GEMA-Pflichtiger Werke beträgt pro Exemplar:

Maxi-CD: € 0,248 Spieldauer:23Min./Werkanzahl:  5/Fragmente:12* CD-LP: € 0,6199 Spieldauer:80Min./Werkanzahl:20/Fragmente:40* MC: € 0,3720 LP: € 0,3627 Maxi-LP: € 0,2639

Download der kompletten Informationen >>


Alle Preisangaben zzgl. 7% MwSt. 
* Überschreitungen dieser Grenzen führen zu Überlizenzen

Konto-Nr.: (der Gema) 
Dresdner Bank München (BLZ 700 800 00) Konto 3 813 095 00

Der Vorauskassebetrag wird mit der tatsächlich anfallenden Lizenzzahlung verrechnet. Bei GEMA-freier (Urheber ist nicht GEMA-Mitglied) Musik geben Sie das bitte auf dem Anmeldebogen an, um eine Freistellung nicht zu verzögern.

Achtung! Das Preßwerk ist in jedem Fall verpflichtet, der GEMA den Auftraggeber der Vervielfältigung bekannt zu geben. Sollte der Auftraggeber der Vervielfältigung gleichzeitig Komponist und Texter aller verwendeten Werke sein, ist er ebenso melde- und zahlungspflichtig wie jeder andere Auftraggeber auch, jedoch gleichzeitig Empfänger der späteren GEMA-Ausschüttung.

Dazu gibt es spezielle Formulare (Gema-Lizenzantrag/Meldebogen) die unbedingt verwendet werden sollten.

Glasmaster

Das Glasmaster ist bei einer CD/DVD-Herstellung das eigentliche Press-Werkzeug im Presswerk. Der Vorgang zur Erstellung eines Glasmasters nennt man Glasmastering.

Beim Glasmastering wird die Information des Premasters mit Hilfe eines Laserstrahls, ähnlich wie beim Brennen einer CD-R, auf eine mit einer photoresistenten Schicht überzogene Glasscheibe übertragen. Deren Durchmesser beträgt 24 mm und die Dicke 6 mm. Sie hat eventuell auch einen metallenen Innenkreis, um industrielle Bearbeitung zu ermöglichen. Die Träger werden speziell für das Glasmastering erstellt und die Trägerfläche muss absolut glatt poliert sein, denn schon mikroskopisch kleine Kratzer auf dem Glasträger beeinflussen die Qualität des erstellten Glasmasters.

Das resultierende Glasmaster dient als Vorlage für die Erstellung des Stampers bei der Galvanisierung. Die lichtempfindliche Lackschicht wird jedoch zu Beginn der Galvanisierung unwiederbringlich zerstört, sodass nur die davon erstellten werkspezifischen Stamper eingelagert und für folgende Pressungen verwendet werden können[1].

Das Glasmastering muss in einem Reinraum, der mindestens die Anforderungen der Klasse 100 (=ISO 5) erfüllt, durchgeführt werden. Staub, Pollen, Haar oder Rauchpartikel können den erstellten Glasmaster zerstören, während er erstellt wird. Wenn der Glasmaster fertig ist, ist er von diesen Umwelteinflüssen nicht mehr beeinflussbar; doch während der Fertigung kann er dadurch unbrauchbar werden

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